Pädagogisches Konzept

der

Poul-Due-Jensen-Schule - Gemeinschaftsschule Wahlstedt
(Fassung vom November 2019)

1. Präambel

Die Poul-Due-Jensen-Schule ist unsere Gemeinschaftsschule in Wahlstedt. Sie ist eine Vereinigung und Weiterentwicklung der Realschule Wahlstedt und der Poul-Due-Jensen-Schule – Hauptschule Wahlstedt. Sie besteht seit dem Schuljahr 2008/09. Vorrangiges Ziel dieser Schule ist es, alle Schülerinnen und Schüler in ihrer Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz gemäß ihrem Potenzial zu fördern und zu fordern. Sie sollen hier zu einem möglichst hohen Schulabschluss – Erster Allgemeinbildender Schulabschluss und Mittlerem Schulabschluss geführt werden. Mit dem Erlangen der Qualifikation für den Besuch der gymnasialen Oberstufe können sie an unserer Kooperationsschule dem BBZ in Bad Segeberg oder auch an anderen Schulen mit Oberstufe das Abitur erlangen. Das Förderkonzept ist gem. §1 Absatz 1 der Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen integrativer Bestandteil dieses pädagogischen Konzepts.

2. Pädagogische Grundsätze

Die Leitung der Schule erfolgt im Team unter Einbeziehung der örtlichen Personalvertretung. Soweit die Mitglieder keine Funktionsstellen besetzen, haben sie beratende Funktion. Abgedeckt werden folgende Bereiche:

  • Schulleitung
  • Stellvertretung der Schulleitung
  • Koordinierung für schulfachliche und pädagogische Aufgaben sowie integrative Maßnahmen in den Jahrgangsstufen 5-10
  • Sozialpädagogische Belange
2.1 Grundsätze für die Einbeziehung der Eltern

Elternabende (min. 2x pro Schuljahr) und Elternsprechtage (min. 1x pro Schuljahr) werden durchgeführt.

  • Schülerinnen und Schüler werden ausdrücklich in die Kommunikation mit den Eltern einbezogen (z. B. indem Elternabende für sie geöffnet werden können).
  • Rechte und Pflichten werden mit den Eltern vereinbart.
2.2 Grundsätze für die Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler
  • Schülerinnen- und Schülervertretungen
  • Klassenrat
  • Verhaltensvereinbarungen und Maßnahmenkataloge
  • Ausgebildete Streitschlichterinnen und Streitschlichter
  • Ausgebildete Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter
  • In den Jahrgangsstufen 8 bis 10 gibt es die Möglichkeit durch die Teilnahme am schulinternen Projekt „Soziales Lernen“ ein Sozialzertifikat zu erwerben.
2.3 Pädagogische Gestaltung des Schullebens

Die auf gegenseitiger Wertschätzung basierende Zusammenarbeit im „pädagogischen Dreieck“ Lehrkräfte–Eltern–Schülerinnen und Schüler wird aktiv gelebt. Von zentraler Bedeutung sind dabei die methodisch-didaktische Kompetenz der Lehrkräfte, die Einforderung des Erziehungspotenzials der Eltern sowie die Akzeptanz der Schülerinnen und Schüler beim fördernden und fordernden Lernen.

  • „Lernen durch Engagement - für unsere Gesellschaft und Vielfalt“ (LDE): Hier wird gesellschaftliches Engagement von Schülerinnen und Schülern mit fachlichem Lernen verbunden. Die Schülerinnen und Schüler erfahren vielseitige Kompetenzerweiterungen und lernen im Umgang mit anderen Menschen vorurteilsfrei und tolerant zu handeln.
  • Das Konzept „Schule mit Courage“ wird im täglichen Miteinander gelebt und gefördert. Rassistische Einstellungen werden weder toleriert noch akzeptiert. Das Thema soll fächerübergreifend Eingang in den Unterricht erhalten. Zusätzlich wird mindestens ein Projekttag im Schuljahr zu diesem Thema in allen Klassen stattfinden.
  • Externe Institutionen werden regelmäßig innerhalb und außerhalb der Schule einbezogen, um Verhaltensmodifikationen im gesellschaftlichen Miteinander zu erzielen. Insbesondere werden die Bereiche Suchtprävention, Gewaltprävention und Mobile Beratung abgedeckt. Dazu werden bereits bestehende Netzwerke genutzt und ggf. neue Netzwerke aufgebaut.
  • Die Teilnahme am schulinternen Projekt „Soziales Lernen“ ist für alle Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 8 und 9 verpflichtend.
2.4 Ziel der pädagogischen Arbeit

Eine möglichst starke Identifikation von Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern mit unserer Schule wird angestrebt. Das soll die Wertmaßstäbe gemäß dem schulinternen Wertekatalog und das Unterrichtsverhalten positiv beeinflussen.

Lern- und Leistungsvoraussetzungen, Motivation und zugetrautes Können sind Variablen für einen individuell-positiven Lernerfolg. Für die Effektivität der individuellen Förderung sind folgende Punkte auf der Ziel-, Inhalts- und Methodenebene notwendige Voraussetzungen:

  • pädagogische und fachliche Ziele
  • fachliche Kompetenz
  • Unterrichtsthemen im Rahmen der gültigen Bildungsstandards und der aktuellen Fachanforderungen.

Das selbstständige, selbst organisierte Lernen wird als ein wichtiges Instrument gesehen, um die Vielfalt der unterschiedlichen Interessen und Lernvoraussetzungen, Stärken und Schwächen, Fähigkeiten und Begabungen aufzufangen und zu berücksichtigen. Das Experimentieren und Forschen, das künstlerische und handwerkliche Lernen, Theater- und Schauspiel und Musikerziehung, Sport und ihre jeweiligen Präsentationen sollen pädagogisch als gleichrangig beachtet werden.

3. Organisatorischer Rahmen

Gemeinschaftsschule bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler – entsprechend ihrem Leistungsvermögen – gefördert und gefordert werden.

3.1 Übergang von Grund- zur Gemeinschaftsschule

Es sollen die Fähigkeiten und Fertigkeiten leistungsstärkerer Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen werden spezielle Angebote entwickelt.

Um das gemeinsame Lernen zu intensivieren, werden Schülerinnen und Schüler nach folgenden Eigenschaften möglichst gleichmäßig auf die Klassen verteilt:

  • ggf. Entwicklungsbericht
  • Zeugnis der Grundschule
  • Geschlecht
  • Wohnort
  • soziale Herkunft
  • Empfehlungen der Grundschule zur Zusammensetzung der Klasse

Im Rahmen der schulischen Möglichkeiten werden kleine Klassen bevorzugt. Es wird versucht, alle Klassen mit einem angemessenen Kontingent „doppelt besetzter“ Stunden zu versorgen, um die angestrebte Binnendifferenzierung zu unterstützen.

Die Basis zum Lernen ist eine gute Gemeinschaft. Um sie zu erreichen, werden die ersten Schultage für die fünften Klassen besonders gestaltet. Sie bieten insbesondere Zeit

  • zum Kennenlernen,
  • für die Klassenraum-Gestaltung,
  • zum Erarbeiten von Klassenregeln.

Die Eltern sollen in die Durchführung einbezogen werden.

3.2 Inklusion

Im Sinne der Inklusion wird grundsätzlich angestrebt, Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem sonderpädagogischen Förderbedarf auf alle Klassen einer Jahrgangsstufe zu verteilen.

Die Klassenlehrkräfte sollen mit möglichst vielen Stunden in ihren Klassen unterrichten. Die Teamarbeit der in einer Klasse oder Jahrgangsstufe eingesetzten Lehrkräfte ist ein wichtiges Prinzip.

3.3 Flexklassen

Für langsamer lernende Schülerinnen und Schüler wird ab Jahrgangsstufe 8 das Prinzip der Flexiblen Übergangsphase berücksichtigt. Ziele sind das Erreichen des Ersten Allgemeinbildenden Abschlusses, größere Reife und somit bessere Ausbildungsfähigkeit. Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem sonderpädagogischen Förderbedarf können im Einzelfall ab Jahrgangsstufe 8 in die Flexiblen Übergangsphasen aufgenommen werden, um einen höherwertigen Abschluss zu erreichen.

3.4 Offene Ganztagsschule (OGTS)

Im Bereich der Offenen Ganztagsschule wird angestrebt, die bewährte Struktur zu pflegen und – auch im Netzwerk mit den anderen „Referenzschulen Offener Ganztag in Schleswig-Holstein“ – weiter zu entwickeln.

Eine sozialpädagogische Fachkraft übernimmt die Koordination. Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben:

  • Verknüpfungen herstellen im Netzwerk zwischen Schule und Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern aus dem schulischen Umfeld
  • Einwerbung von AG-Angeboten
  • Erstellen von Kursplänen
  • Zuordnen der Schülerinnen und Schüler zu den einzelnen Angeboten
  • Anleitung der weiteren pädagogischen Fachkräfte
  • Information der Eltern über die Offene Ganztagsschule und Werbung für die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler

Übergeordnete Ziele der Offenen Ganztagsschule sind:

  • Schülerinnen und Schülern eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu ermöglichen,
  • sie zu betreuen und zu fördern,
  • sie mit einem Mittagstisch zu versorgen,
  • sie mit pädagogischen Gesprächen zu unterstützen und zu beraten,
  • ihnen die Möglichkeit zum sozialen Lernen zu geben,
  • ihnen durch jahrgangsübergreifendes Lernen und Beisammensein ein neues Gemeinschaftsgefühl zu verschaffen, das sich auch im Verlauf des Vormittags widerspiegelt,
  • für sie präventive Arbeit zu leisten (z. B. zu den Themen Gewalt und Sucht)

Das Zusammenwirken von Offener Ganztagsschule und verbindlichem Vormittagsbereich ist wichtig, um für die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern einen möglichst großen Nutzen zu erzielen. Folgende Bausteine unterstützen dies:

  • Die Lehrkräfte bieten im Rahmen der Offenen Ganztagsschule AGs und Hausaufgaben-Betreuung an – von Dienstag bis Donnerstag ist möglichst eine Lehrkraft in die Offene Ganztagsschule eingebunden.
  • Die koordinierende sozialpädagogische Fachkraft nimmt an den Lehrerinnen- und Lehrerkonferenzen sowie an den Schulkonferenzen bei Bedarf teil.
  • Vormittags steht grundsätzlich eine sozialpädagogische Fachkraft den Lehrkräften für Gespräche zur Verfügung, um Informationen über einzelne Schülerinnen und Schüler auszutauschen und geeignete Maßnahmen zu beraten. Darüber hinaus führen die sozialpädagogischen Fachkräfte Beratungsgespräche mit Schülerinnen und Schülern.
  • Es gibt einen regelmäßigen Austausch zwischen Schulleitung und Koordinatoren.
3.5 Kooperationspartner

Insbesondere durch die Kooperation mit dem Jugendamt des Kreises Segeberg, der Ambulanten und Teilstationären Suchthilfe (ATS), dem Wahlstedter Jugendzentrum, der Polizei und dem Jugendamt werden die Kinder und Jugendlichen zusammen mit ihren Familien als Ganzes betrachtet. Es finden Beratungsgespräche mit den Familien statt, die das Ziel verfolgen, die häusliche Situation für die Schülerinnen und Schüler – aber auch für ihre Eltern bzw. Erziehungsberechtigten – zu erleichtern.

3.6 Differenzierung

Um den heterogen zusammengesetzten Lerngruppen gerecht zu werden, müssen in den Klassen verschiedene Schulbücher unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade vorrätig sein.

Die Fachkonferenzen entwickeln auf Basis der verbindlichen Bildungsstandards, gültigen Fachanforderungen schulinterne Fachcurricula. Die unterschiedlichen Anforderungsebenen werden darin mit geeigneten inhaltlichen und methodischen Schwerpunkten verknüpft. Berufsorientierung ist integrativer Bestandteil aller Fächer in allen Jahrgangsstufen.

Die Schule weist vielfältige Sammlungen von Unterrichtsmaterialien auf, die in Fachkonferenzen angelegt werden. Diese beinhalten auch Differenzierungsmaterialien für DaZ-Schüler und Schülerinnen sowie Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem sonderpaedagogischen Förderbedarf. Sie sollen einen Unterricht ermöglichen, der dem Prinzip des Förderns und Forderns gerecht wird und handlungsorientiertes Lernen unterstützt.

3.7 DaZ-Zentrum

Schülerinnen und Schüler, die nicht über die Basisfähigkeiten der deutschen Sprache verfügen, werden in unserem DaZ-Zentrum aufgenommen und dort gemäß dem Erlass zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen nicht deutscher Herkunftssprache beschult. Die Schülerinnen und Schüler sind von Beginn an in einem Klassenverband teilintegriert. Mit Erreichen der Aufbaustufe gehen sie in den Klassenverband über.

4. Leistungsbeurteilung

Ab Jahrgangsstufe 5 werden Noten vergeben. Die Leistungsbeurteilung erfolgt im Laufe des Schuljahres durch Ü-Noten. In den Zeugnissen ist für die Fächer jeweils kenntlich gemacht, auf welcher Anforderungsebene Leistungen erbracht wurden.

Zur Transparenz der individuellen Leistungsfähigkeit, aber auch zur Verstärkung der eigenen Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft gehören regelmäßige, individuelle Rückmeldungen durch Gespräche zwischen Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern. Die zu erstellenden Lernpläne begleiten diesen Prozess.

Grundlage für die Benotung der Schülerinnen und Schüler sind die für die einzelnen Fächer in den Bildungsstandards und Fachanforderungen definierten Kompetenzen. Die Noten können durch Beurteilungstexte ergänzt werden, die insbesondere Aussagen zur Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz einschließen sowie das Lern- und Arbeitsverhalten beschreiben. Für Zeugnisbemerkungen gibt es ein standardisiertes Verfahren, um eine schulinterne Vergleichbarkeit zu ermöglichen.

5. Struktur des Unterrichts
5.1 Binnendifferenzierung

Die notwendige Binnendifferenzierung ist Voraussetzung für gemeinsames Lernen und wird grundsätzlich durch verstärkte Orientierung an offenen Unterrichtsformen ermöglicht. Diese Unterrichtsformen fördern Selbstbestimmung und Selbstverantwortung und werden Schülerinnen und Schülern aller Anforderungsebenen gerecht. Dies wird durch folgende Maßnahmen erreicht:

  • Kernunterricht: Teile des Unterrichts – wie etwa Einführungsstunden – werden im Klassenverband nach Absprache – aber mit differenzierter Aufgabenstellung – durchgeführt.
  • Helferinnen- und Helferprinzip: Schülerinnen und Schüler helfen sich gegenseitig beim Erarbeiten neuer Inhalte oder bei Verständnisschwierigkeiten. Die Schülerinnen und Schüler profitieren von den Erklärungen anderer sowie vom eigenen Verbalisieren und dem damit verbundenen Strukturieren der Sachverhalte.
  • Klasseninterne Lerngruppen: Sie sind eine Möglichkeit, das gemeinsame Lernen zu intensivieren.
  • Projektorientierter Unterricht: Schülerinnen und Schüler erarbeiten fächerübergreifend frei gewählte Themen auf unterschiedlichen Anspruchsniveaus und präsentieren ihre Ergebnisse.
  • Handlungsorientierung: Schwachen Schülerinnen und Schülern werden mit dieser Methode Lerninhalte begreifbar gemacht, leistungsstarken werden neue Horizonte eröffnet und sie werden zu offenen Fragestellungen hingeführt.
  • Nutzung unterschiedlicher Lernorte: Beispiele sind Schülerinnen- und Schülerlabor, Stadtbücherei, Museen und Ausstellungen, Theater und Kino, Betriebserkundungen, …
  • Lernwerkstatt-Methode: Mithilfe eines differenzierten Arbeitsplans (Pflicht- und Wahlaufgaben) werden Unterrichtseinheiten von den Schülerinnen und Schülern durchgearbeitet. Im Gespräch zwischen den Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern („Forum“) werden Grundlagen geschaffen und Nachfragen aufgearbeitet. Die Lernwerkstatt unterstützt fächerübergreifendes Arbeiten und erleichtert gemeinsames Lernen auf differenzierten Anspruchsebenen.

„Fördern und fordern“ ist zentrales Prinzip erfolgreichen individualisierten Lernens. Es wird u. a. durch Hausaufgabenhilfe im Rahmen der Offenen Ganztagsschule unterstützt. In den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache wird in der Jahrgangsstufe 5 mit Hilfe doppeltgesteckter Stunden differenziert. Die Fächer Verbraucherbildung, Angewandte Informatik, Kunst, Musik, Technik und Textillehre werden in den Jahrgangsstufen 5/6 entsprechend der personellen Ressourcen durch Kurse abgedeckt. Grundsätzlich wird so lange wie möglich im Klassenverband unterrichtet. Ob die Binnendifferenzierung in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 7 durch Maßnahmen äußerer Differenzierung ergänzt wird, wird von dem notwendigen pädagogischen Bedarf abhängig gemacht.

5.2 Wahlpflichtunterricht

In der Jahrgangsstufe 7 wählen die Schülerinnen und Schüler einen 4-stündigen Wahlpflichtunterricht, der durchgängig bis zum Erreichen des ESA oder MSA belegt werden muss. Hier besteht die Möglichkeit zwischen verschiedenen Kursen zu wählen, die sich je nach Wahlverhalten der Schülerinnen und Schüler sowie den personellen Ressourcen richten. Eine zweite Fremdsprache kann ggf. in diesem Bereich gewählt werden.

Ab Jahrgangsstufe 9 werden zusätzliche, zweistündige Wahlpflichtangebote gemacht, sofern die der Schule zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen dies erlauben.

5.3 Lele, Klassenrat und LRS

„Lernen lernen“ wird als Methodentraining in verschiedenen Jahrgangstufen als eigenständiges Fach einstündig unterrichtet beziehungsweise wird es weiter im Rahmen des Fachunterrichts berücksichtigt.

Für den Klassenrat ist pro Klasse und Woche eine Unterrichtsstunde erforderlich. Dafür wird der Klassenlehrkraft eine zusätzliche Stunde zur Verfügung gestellt. Sofern dies nicht möglich ist, wird der Klassenrat in den Unterricht integriert.

Für Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwäche werden grundsätzlich zusätzliche Fördermaßnahmen angeboten.

6. Andere Formen des Unterrichts
6.1 Vorhabenwoche

In jedem Schuljahr findet in der Regel eine Vorhabenwoche statt. Darüber hinaus finden bei Bedarf Klassenlehrkrafttage statt.

In deren Rahmen können beispielsweise folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

  • Projekte – auch jahrgangs- und klassenübergreifend zur Förderung des gemeinsamen Lernens
  • Praktika
  • Berufsorientierung
  • Klassenfahrten
  • Prüfungsvorbereitung

Einmal im Jahr werden ein Sportfest und ein Schulfest oder Schulausflug durchgeführt.

6.2 Berufsorientierung

Gemäß Landesverordnung ist die Hinführung zur Arbeits- und Wirtschaftswelt wichtiger Bestandteil der schulischen Arbeit und ist somit durchgängiges Unterrichtsprinzip:

  • Mindestens zwei Betriebspraktika ab Jahrgangsstufe 8
  • Bewerbungstraining
  • Besuch des Berufsinformationszentrums (BIZ)
  • Berufsberatung
  • Kooperation mit Betrieben und Verbänden
  • Berufsfelderprobung/Assessment
  • Berufsmesse
  • Betriebsbesichtigungen (optional)
  • Besuch von Ausbildungsleiterinnen und Ausbildungsleitern in den Klassen (optional)
  • Werkstatt-Tag: Für einen begrenzten Zeitraum suchen sich die Schülerinnen und Schüler einen Betrieb, den sie an einem bestimmten Wochentag statt der Schule aufsuchen (optional)
  • Planspiele (optional)
  • Themenfahrten – auch jahrgangs- und klassenübergreifend (optional)
6.3 LEIS

In den Jahrgangstufen 5-8 besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Unterrichtstunde in der Woche das „Lego Education and Innovation Studio“ (LEIS). Hierbei handelt es sich um einen Klassenraum, der mit speziellen Baukästen (Lernmodulen) und der dazugehörigen Software ausgestattet ist, um fächerübergreifend Lerninhalte der MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) zu vermitteln. Angegliedert hieran ist ein Enrichment Stützpunkt mit der Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler.

7. Schlussbemerkung

Das evaluierte Pädagogische Konzept für die Poul-Due-Jensen-Schule – Gemeinschaftsschule in Wahlstedt wurde am 25.11.2019 von der Schulkonferenz verabschiedet.

Das Konzept bietet einen pädagogischen Rahmen, der von den Lehrerinnen- und Lehrerkonferenzen und den Fachkonferenzen ausgestaltet wird.

Das Pädagogische Konzept wird bei Veränderung der Rahmenbedingungen erneut evaluiert.

Wahlstedt, 25. November 2019
gez. Annette Grosse

Vorsitzende der Schulkonferenz
Poul-Due-Jensen-Schule
Gemeinschaftsschule Wahlstedt

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